Krankenfahrten

 

Wir sind Vertragspartner bei allen Krankenkassen.


Die Verordnung einer Krankenbeförderung ("Taxi-Schein", beim Arzt ausstellbar) und die dazugehörige Genehmingung von Ihrer Krankenkasse legen Sie uns vor, damit wir die Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.


  • VEK_aktuell

 


Für nähere Informationen erteilen wir Ihnen hierzu gerne Auskunft.


Selbstverständlich sind wir auch bei der Abwicklung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse für Sie da.


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